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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.06.1992 - 4 B 108.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,18834
BVerwG, 11.06.1992 - 4 B 108.92 (https://dejure.org/1992,18834)
BVerwG, Entscheidung vom 11.06.1992 - 4 B 108.92 (https://dejure.org/1992,18834)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juni 1992 - 4 B 108.92 (https://dejure.org/1992,18834)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1992 - 4 B 108.92
    Ein Revisionsverfahren gibt dem Senat in Fortentwicklung seiner Rechtsprechung (urteile vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81] und vom 26. Juli 1989 - BVerwG 4 C 35.88 - BVerwGE 82, 246 [BVerwG 26.07.1989 - 4 C 35/88]) Gelegenheit zur rechtsgrundsätzlichen Klärung der Frage, ob den Benutzern eines bisherigen Flughafens hinsichtlich der Benutzung eines ausdrücklich als Ersatz für den bisherigen Flughafen konzipierten neuen Flughafens Rechte im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO zustehen können.
  • BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88

    Luftverkehr - Flugschule - Charterunternehmen - Beschränkung durch

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1992 - 4 B 108.92
    Ein Revisionsverfahren gibt dem Senat in Fortentwicklung seiner Rechtsprechung (urteile vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81] und vom 26. Juli 1989 - BVerwG 4 C 35.88 - BVerwGE 82, 246 [BVerwG 26.07.1989 - 4 C 35/88]) Gelegenheit zur rechtsgrundsätzlichen Klärung der Frage, ob den Benutzern eines bisherigen Flughafens hinsichtlich der Benutzung eines ausdrücklich als Ersatz für den bisherigen Flughafen konzipierten neuen Flughafens Rechte im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO zustehen können.
  • BVerwG, 11.06.1992 - 4 ER 302.92

    Verteilung der Startberechtigungen und Landeberechtigungen auf der Grundlage von

    Mit Beschluß vom heutigen Tag (BVerwG 4 B 108.92) hat der Senat die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 2. April 1992 hinsichtlich der Antragsteller zu 1, 3 a und 3 b, 4, 5, 6, 8, 9 und 10 aufgehoben und insoweit die Revision zugelassen.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.06.1992 - 4 B 108.92, 4 ER 302.92, 4 ER 303.92, 4 ER 304.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,12856
BVerwG, 04.06.1992 - 4 B 108.92, 4 ER 302.92, 4 ER 303.92, 4 ER 304.92 (https://dejure.org/1992,12856)
BVerwG, Entscheidung vom 04.06.1992 - 4 B 108.92, 4 ER 302.92, 4 ER 303.92, 4 ER 304.92 (https://dejure.org/1992,12856)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juni 1992 - 4 B 108.92, 4 ER 302.92, 4 ER 303.92, 4 ER 304.92 (https://dejure.org/1992,12856)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit von Beiladungen in einem Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 21.03.1995 - 1 B 211.94

    Grundrechte schützen nicht vor Konkurrenz durch Kommunalunternehmen

    Ein erheblicher Mangel der unterlassenen notwendigen Beiladung nach § 65 Abs. 2 VwGO liegt zudem nicht vor, so daß auch eine Beiladung der FWT oder der FSWI zu dem vorliegenden Beschwerdeverfahren entsprechend § 142 Abs. 1 Satz 2 VwGO (vgl. Beschluß vom 4. Juni 1992 - BVerwG 4 B 108.92 - Buchholz 310 § 142 VwGO Nr. 13) nicht in Betracht kommt.
  • BVerwG, 16.04.2002 - 4 BN 13.02

    Zulässigkeit eines Beiladungsantrags einer Bauträgergesellschaft i.R.e.

    Diese Vorschrift ist bereits im Revisionszulassungsverfahren anzuwenden (BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 1992 - BVerwG 4 B 108.92 - Buchholz 310 § 142 VwGO Nr. 13).
  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 70.94

    Beiladung Dritter nach Verlust ihrer Mitgliedschaft in der jeweiligen Innung

    Deswegen entfällt gemäß § 142 VwGO übrigens auch ihre Beiladung für das vorliegende Beschwerdeverfahren (Beschluß vom 4. Juni 1992 - BVerwG 4 B 108.92 - Buchholz 310 § 142 VwGO Nr. 13).
  • BVerwG, 21.03.1995 - 1 B 219.94

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Darlegung

    Ein erheblicher Mangel der unterlassenen notwendigen Beiladung nach § 65 Abs. 2 VwGO liegt zudem nicht vor, so daß auch eine Beiladung der FWT oder der FSWI zu dem vorliegenden Beschwerdeverfahren entsprechend § 142 Abs. 1 Satz 2 VwGO (vgl. Beschluß vom 4. Juni 1992 - BVerwG 4 B 108.92 - Buchholz 310 § 142 VwGO Nr. 13) nicht in Betracht kommt.
  • BVerwG, 26.04.1993 - 4 B 60.93

    Beiladung noch im Revisionsverfahren - Voraussetzungen einer notwendigen

    Zwar kommt nach § 142 Abs. 1 Satz 2 VwGO, der sinngemäß auch im Beschwerdeverfahren nach § 133 VwGO anwendbar ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. Juni 1992 - BVerwG 4 B 108.92 - Buchholz 310 § 142 VwGO Nr. 13), eine Beiladung nach § 65 Abs. 2 VwGO noch im Revisionsverfahren in Betracht.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.06.1992 - 4 B 108.92, 4 ER 302.92, 4 ER 304.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,25020
BVerwG, 10.06.1992 - 4 B 108.92, 4 ER 302.92, 4 ER 304.92 (https://dejure.org/1992,25020)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.1992 - 4 B 108.92, 4 ER 302.92, 4 ER 304.92 (https://dejure.org/1992,25020)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 1992 - 4 B 108.92, 4 ER 302.92, 4 ER 304.92 (https://dejure.org/1992,25020)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beiladung einer Fluglärmkommission als Fall einer notwendigen Beiladung i.R.e. Revisionsverfahrens

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